von MH Design
1.2
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kundensind nur wirksam, wenn sie vom Studio schriftlich bestätigt werden.
1.3
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht das Studio ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch das Studio bedarf es nicht.
1.4
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6
Die Angebote des Studios sind freibleibend und unverbindlich.
Das Studio weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social Media Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das vom Studio nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden.
Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.
Das Studio arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die es keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zugrunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses(mit-)bestimmen.
Das Studio beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann das Studio aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
Hat der potentielle Kunde das Studio vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt das Studio dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch das Studiotreten der potentielle Kunde und das Studio in ein Vertragsverhältnis(„Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zugrunde.
3.2
Der potentielle Kunde anerkennt, dass das Studio bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3
Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werk höhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung des Studios ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategiedefiniert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben.
Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5
Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese vom Studio im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6
Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm vom Studio Ideenpräsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies dem Studio binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mailunter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7
Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass das Studio dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass das Studio dabei verdienstlich wurde.
3.8
Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punktdurch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung beim Studio ein.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Studiovertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch das Studio, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Studio. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Studios.
4.2 Alle Leistungen des Studios(insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbdrucke, Proofs und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kundenfreizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3 Der Kunde wird dem Studiozeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Studio wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte, etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-,Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Das Studio haftet im Falle bloßleichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung seiner Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird das Studio wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde das Studio schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, das Studio bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt dem Studio hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5.Fremdleistungen/Beauftragung Dritter
5.1 Das Studio ist nachfreiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren(„Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Das Studio wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kundeeinzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Studiovertrages aus wichtigem Grund.
6. Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Studio schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Studios aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristenentsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und das Studio berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich das Studio in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Studioschriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Das Studio ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegenwesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Studios weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Studios eine taugliche Sicherheit leistet.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Studio fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
8. Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Studios für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Das Studio ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwands Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem(jährlichen) Budget von € 10.000 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist das Studio berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat das Studio für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3 Alle Leistungen des Studios, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Studio erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge des Studios sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Studioschriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird das Studio den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kosten Überschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.
8.5
Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung des Studios –unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch dieses – einseitig ändert oder abbricht, hat er dem Studio die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige odervorsätzliche Pflichtverletzung des Studios begründet ist, hat der Kunde dem Studio darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar(Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird. Weiters ist das Studio bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern des Studios, schad- und klaglos zustellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Studio zurückzustellen.
9.2
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Studio die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann das Studio sämtliche, im Rahmen an der mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4
Weiters ist das Studio nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aus haftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich das Studio für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern(Terminverlust).
9.6
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Studios aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Studioschriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10.2
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Studios, wie insbesonderederen Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte,sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Studios und – soweit die Leistungenurheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
10.3
Für die Nutzung von Leistungen des Studios, die über den ursprünglichvereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, obdiese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Studioserforderlich. Dafür steht dem Studio und dem Urheber eine gesonderteangemessene Vergütung zu.
10.4
Für die Nutzung von Leistungen des Studios bzw. von Werbemitteln, für die dasStudio konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nachAblauf des Studiovertrages – unabhängig davon, ob diese Leistungurheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung desStudios notwendig.
10.5
Für Nutzungen gemäß Abs. 4 steht dem Studio im 1. Jahr nach Vertragsende einAnspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2.bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel derim Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keineVergütung mehr zu zahlen.
10.6
Der Kunde haftet dem Studio für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhedes für diese Nutzung angemessenen Honorars.
11.2
Das Studio ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufsdes Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere aufseiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehendeoder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
12.2
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Rechtauf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch das Studio zu. DasStudio wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde demStudio alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmenermöglicht. Das Studio ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zuverweigern, wenn diese unmöglich oder für das Studio mit einemunverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kundendie gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserungobliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen)Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3
Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihrerechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- undverwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Das Studio ist nur zu einerGrobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Das Studio haftet imFalle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflichtgegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenndiese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Rechtzum Regress gegenüber dem Studio gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahrnach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegenBemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wirdausgeschlossen.
13.2
Jegliche Haftung des Studios für Ansprüche, die auf Grund der von dem Studioerbrachten Leistung (z. B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wirdausdrücklich ausgeschlossen, wenn das Studio seiner Hinweispflicht nachgekommenist oder eine solche für es nicht erkennbar war. Insbesondere haftet das Studionicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten vonUrteilsveröffentlichungen sowie für etwaige Schadensersatzforderungen odersonstige Ansprüche Dritter.
13.3
Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis desSchadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung desStudios. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswertbegrenzt.
Der Kunde ist einverstanden,dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die imVertrag angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
15.2
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Studio und dem Kunden ergebendenStreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für denSitz des Studios sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen istdas Studio berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zuklagen.
15.3
Änderungen des Vertrags, dieser AGB oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform,ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
15.4
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt diesdie Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung istdurch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamenBestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
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